An wen richtet sich das Angebot?

Die ambulante psychosomatische Nachsorge richtet sich an Versicherte der Deutschen Rentenversicherung (ehemals LVA und BfA), die zuvor eine stationäre psychosomatische Heilbehandlung abgeschlossen haben.

Teilnehmen können Rehabilitanden mit folgenden Diagnosen:
- neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (ICD-10: F40-F48),
- depressive Störungen (ICD-10: F32-F33),
- Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren (ICD-10:F50-F59) und
- Persönlichkeitsstörungen (ICD-10: F60).

Die Behandlung eignet sich nicht für Patienten mit akuten Suchterkrankungen (ICD-10: F10-F19) und Psychosen (ICD-10: F20-F31). Auch sollten Patienten, die große Mühe haben, dem Geschehen in der Gruppe sprachlich zu folgen, nicht aufgenommen werden.
Darüber hinaus sollte Patienten, deren intellektuelles Niveau auffällig unter dem der restlichen Gruppenmitglieder liegt, die Nachsorge nicht angeboten werden. Diese Menschen können schnell in eine Außenseiterposition geraten, in der sie mit vermeidbaren Problemen konfrontiert werden, die der Rehabilitation eher schaden als nutzen.
Gerade sehr ängstliche und traumatisierte Patienten sollen möglichst frei entscheiden können, ob sie an der Nachsorgebehandlung teilnehmen wollen. Dabei sollte auch geprüft werden, ob die zusammengestellte Gruppe diesen Menschen eine sichere Atmosphäre bietet.


Indikationsmodell der ambulanten psychosomatischen Nachsorge nach dem Curriculum Hannover

Indikationsmodell


Auf der Leistungsebene sollte mindestens ein Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden vorliegen. Auf der Berufsebene können vor allem Probleme am Arbeitsplatz (Begleitung von beruflichen Maßnahmen, die Einleitung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Konfliktmoderation bei Mobbing) neben einer ambulanten Psychotherapie ein guter Indikationsgrund sein, an der ambulanten psychosomatischen Nachsorge teilzunehmen.
Auch wenn eine ambulante Einzeltherapie besteht, schließt das nicht die Teilnahme an der ambulanten psychosomatischen Nachsorge aus. Gerade für Versicherte, die sozial sehr zurückgezogen und isoliert sind, stellt die ambulante Nachsorge auch im Sinne einer Selbsthilfemöglichkeit die Chance dar, wieder Kontakt zu anderen bzw. Gleichgesinnten zu finden. Auf der Behandlungsebene sollte zwingend die Bereitschaft vorhanden sein, sich auf eine Gruppenbehandlung einzulassen. Gleichzeitig empfiehlt sich die ambulante psychosomatische Nachsorge bei Versicherten, die keine ambulante Therapie im Anschluss an eine stationäre / teilstationäre Rehabilitationsbehandlung haben. Aber auch Rehabiltanden, die nicht unbedingt dem Therapeuten-Ideal entsprechen, sind in der psychosomatischen Nachsorge nach dem Curriculum Hannover gerne willkommen. Die fünfte Ebene der Indikation beschreibt die Symptome. Unsere empirischen Ergebnisse zeigten, dass vor allem Versicherte von der ambulanten Nachsorge profitieren können, deren Symptomatik sich am Ende der stationären Rehabilitation noch im klinisch auffälligen Bereich befindet (vgl. Kobelt, A. u. Grosch, E (2005): Indikation zur ambulanten Nachsorge (Curriculum Hannover) in der psychosomatischen Rehabilitation. Psychotherapeut, 5, 340-346).


Stand:26.03.2010